// Schweigepflicht
Schweigepflicht
Was Sie uns erzählen bleibt bei uns.
Aufgrund des Opferhilfegesetzes stehen unsere Beraterinnen unter einer strengen Schweigepflicht: Personendaten dürfen nur mit Einwilligung der beratenen Person an Dritte weitergegen werden.
Art. 11 Abs.1 OHG